Schülerkarten
Die Tickets im Vergleich (Preise gültig ab 1. Mai 2024)
Ausbildungstarif | Ausbildungstarif | Ausbildungstarif | Ausbildungstarif | Ausbildungstarif | |
Optimal bei gelegentlicher Nutzung unseres Angebots. | Optimal bei mehreren Fahrten pro Tag.
| Optimal bei intensiver Nutzung des LAVV für eine Woche. | Optimal bei regelmäßiger Nutzung des LAVV über den Zeitraum eines Monats. | Bis zu 5 Haltestellen innerhalb des Stadtgebietes Landshut (Zone 100) fahren. | |
Preis (1-14 Tarifstufen) | 1,60 bis 6,50 € | 3,20 bis 17,60 € | 13,80 bis 65,00 € | 42,40 bis 212,60 € | 1,40 € |
Zuschlag von/nach Zone 100* | 0,20 € | 0,30 € | 1,50 € | 5,00 € | - |
Tarifoptionen | Sozialtarif | Sozialtarif | - | - | - |
Gültigkeit | Maximal 90 Minuten für Tarifstufe 1 – 3, ab Tarifstufe 4 maximal 150 Minuten. | Am Verkaufstag bis Betriebsende. | 1. Tag einer Kalenderwoche (Montag) bis 12:00 Uhr des ersten Werktages der Folgewoche. | 1. eines Kalendermonats bis zum 1. Werktag des folgenden Monats. | Nach Fahrtunterbrechung und bei Rückfahrt ist ein neuer Fahrschein nötig. |
Einzelfahrkarte
Preise der Einzelfahrkarte Ausbildungstarif entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Tarifübersicht.
Gültigkeit
Einzelfahrkarten sind maximal 90 Minuten für Tarifstufe 1 – 3 und ab Tarifstufe 4 maximal 150 Minutengültig. Für alle Fahrkarten im Bartarif gilt, dass sie ab Verkauf gültig sind.
Ausbildungstarif
Die Einzelfahrkarte Ausbildungstarif gilt für Kinder von 6-14 Jahren sowie Schüler, Auszubildende und Studenten. Ab dem 15. Lebensjahr ist für die Nutzung der Nachweis der Berechtigung erforderlich (Schulausweis, Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung). Die Nachweisdokumente sind während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Sozialtarif
Einzelfahrkarten für Erwachsene Sozialtarif oder Einzelfahrkarten Ausbildungstarif Sozialtarif gelten nur in Verbindung mit dem Sozialpass von Stadt oder Landkreis Landshut oder mit der Bayerischen Ehrenamtskarte.
Tageskarte
Preise der Tageskarte Ausbildungstarif entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Tarifübersicht.
Gültigkeit
Die Tageskarte gilt am Verkaufstag bis Betriebsende und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten auf allen Linien im jeweiligen Gültigkeitsbereich bis zum Betriebsende. Für alle Fahrkarten im Bartarif gilt, dass sie ab Verkauf gültig sind.
Ausbildungstarif
Die Tageskarte Ausbildungstarif gilt für Kinder von 6-14 Jahren sowie Schüler, Auszubildende und Studenten. Ab dem 15. Lebensjahr ist für die Nutzung ein Berechtigungsnachweis erforderlich (Schulausweis, Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung). Die Nachweisdokumente sind während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Sozialtarif
Tageskarten Ausbildungstarif Sozialtarif gelten nur in Verbindung mit dem Sozialpass von Stadt oder Landkreis Landshut oder mit der Bayerischen Ehrenamtskarte.
Wochenkarte
Preise der Wochenkarte Ausbildungstarif entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Tarifübersicht.
Gültigkeit
Die Wochenkarte gilt ab dem 1. Tag einer Kalenderwoche (Montag) bis 12:00 Uhr des ersten Werktages der folgende Woche. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen Gültigkeitsbereich und ist übertragbar.
Ausbildungstarif
Die Wochenkarte gilt für Kinder von 6-14 Jahren sowie Schüler, Auszubildende und Studenten. Ab dem 15. Lebensjahr ist für die Nutzung der Nachweis der Berechtigung erforderlich (Schulausweis, Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung). Die Nachweisdokumente sind während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Wochenkarte Ausbildungstarif ist eine übertragbare Karte, wenn sie nicht personalisiert ausgestellt wurde.
Monatskarte
Preise der Monatskarte Ausbildungstarif entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Tarifübersicht.
Gültigkeit
Die Monatskarte ist ab dem 1. eines Kalendermonats bis zum 1. Werktag des folgenden Monats gültig und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen Gültigkeitsbereich.
Mitnahmemöglichkeit: An Sonn- und Feiertagen ist die Monatskarte für zwei Erwachsene und bis zu 4 Kindern bis zum Alter von 14 Jahren gültig.
Ausbildungstarif
Die Monatskarte gilt für Kinder von 6-14 Jahren sowie Schüler, Auszubildende und Studenten. Ab dem 15. Lebensjahr ist für die Nutzung der Nachweis der Berechtigung erforderlich (Schulausweis, Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung). Die Nachweisdokumente sind während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Monatskarte Ausbildungstarif ist eine übertragbare Karte, wenn sie nicht personalisiert ausgestellt wurde.
Kurzstrecke
Preis der Kurzstrecke entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Tarifübersicht.
Hinweis: Die Kurzstreckenkarten sind nur im Fahrerverkauf in den Bussen der Stadtwerke Landshut erhältlich.
Gültigkeit
Die Kurzstreckenkarte berechtigt zu Fahrten bis zur 5. Haltestelle (inkl. Einstiegshaltestelle) innerhalb des Stadtgebietes Landshut (Zone 100), allerdings nur in den Bussen der Stadtwerke Landshut.
Umsteigen in weiterführender Richtung auf den nächsten Anschlussbus ist gestattet. Nach Fahrtunterbrechung und bei Rückfahrt ist jedoch ein neuer Fahrschein erforderlich.
Ausbildungstarif
Die Kurzstrecke Ausbildungstarif gilt für Kinder von 6-14 Jahren. Ab dem 15. Lebensjahr ist für die Nutzung der Nachweis der Berechtigung erforderlich (Schulausweis, Immatrikulationsbescheinigung). Die Nachweisdokumente sind während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. In Zweifelsfällen hat der Altersnachweis durch Vorzeigen eines Ausweises zu erfolgen.
Weitere Informationen
Nähere Informationen finden Sie in unseren Tarifbestimmungen.
*Der Zuschlag für Zone 100 fällt ab Tarifstufe 2 an, wenn in dieser Zone die Fahrt beginnt oder endet. Bei einem Umstieg in Zone 100 fällt jedoch kein Zuschlag an.