Gemeinschaftstarif im LAVV
Bei dem Gemeinschaftstarif des LAVV handelt es sich um einen Flächenzonentarif. Der Fahrpreis berechnet sich nach der Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen, in die das Streckennetz (Tarifgebiet) eingeteilt ist. Als Grundlage zur Berechnung dient der Tarifzonenplan, der die nummerierten Zonen (weiße Zonennummer) mit den wichtigsten Haltestellen aufzeigt. Eine vollständige Liste mit allen Haltestellen und Zonennummern des LAVV erhalten Sie hier.
Das Bayern Ticket wird auf allen Linien des Tarifverbundes anerkannt. Somit können Sie alle Buslinien im Verbundtarif nutzen ohne eine zusätzliche Fahrkarte lösen zu müssen.
Das City-Ticket wird auf allen Linien in den Zonen 100 und 199 des LAVV ab dem 01.01.2020 anerkannt. Somit können sie alle Busse im Verbundtarif nutzen ohne eine zusätzliche Fahrkarte zu lösen.
Mit Hilfe des Tarifzonenplans und der Tariftabelle können Sie die Fahrpreise einfach selbst ermitteln. Die Anzahl der durchfahrenen Zonen (inklusive Start- und Zielhaltestelle) bestimmt die relevante Tarifstufe. Mit Hilfe der Tariftabelle kann je nach Fahrkartenart der Preis zur ermittelten Tarifstufe ermittelt werden. Die Berechnungsweise ist denkbar einfach:
Zählen Sie die Anzahl der Zonen, die von Start bis Ziel entlang der gewünschten Buslinie durchfahren werden.
Sollte eine Zone mehrfach durchfahren werden, dann wird diese nur einmal gezählt.
Ein Zuschlag fällt nur dann an, wenn Start oder Ziel in der Zone 100 liegen (Was ist mit Umstiegen?)
Der Höchstpreis wird mit der Tarifstufe 14 erreicht, selbst wenn mehr Zonen gezählt werden.
Wir bemühen uns darum die Preisauskunft in die Fahrplanabfrage des Bayern Fahrplans zu integrieren. Auf Grund technischer Rahmenbedingungen wird die Umsetzung jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Der LAVV umfasst das territoriale Gebiet von Stadt und Landkreis Landshut. Die beteiligten Verkehrsunternehmen mit den zugehörigen Linien sind auf dem Tarifzonenplan (siehe oben) aufgelistet .
Liniennetzpläne der Stadtlinien Landshut und der Regionalbusse im Landkreis Landshut finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass es weitere Verkehrsunternehmen bzw. Linien gibt, die nicht am Tarifverbund integriert sind, weiterhin über separate Tarife (sog. Haustarife) verfügen. Dazu gehören ebenfalls alle Verbindungen mit Start oder Ziel außerhalb des LAVV-Gebietes, bei denen die Haustarife der jeweiligen Verkehrsunternehmen für die gesamte Strecke gelten.